AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Steinicom - Steinicke Onlinemarketing - Inhaber

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse der

steinicom – Steinicke Onlinemarketing,
Meßmerstraße 2a, 12277 Berlin,
www.steinicom.de,
E-Mail: info@steinicom.de,
Telefon: +49 30 914 78 075

(im Folgenden „steinicom“),

welche diese als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: „Kunde“) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von steinicom nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen steinicom und dem Kunden kommt schriftlich oder in Textform und mit Bestätigung der bei steinicom geltenden zustande.

Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von steinicom schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) ausdrücklich bestätigt werden.

3. Leistungsumfang

a) Steinicom wird während der gesamten Vertragslaufzeit die Website des Kunden mit dem Ziel optimieren, die Sichtbarkeit in den Google-Suchergebnissen zu verbessern und damit eine höhere Platzierung den Google Suchergebnissen zu erreichen. Hierzu wird steinicom mit Kunden Ziele definieren, die Webseite analysieren, Keywords definieren, Texte schreiben, SEO relevante Programmierungen vornehmen, Konzepte zum Inhalt und Bedienung erstellen und den Kunden zu effektiven Verbesserungsmaßnahmen beraten. Außerdem bietet steinicom die Umsetzung marktüblicher Maßnahmen an, die die Webseite des Kunden in den Suchergebnissen besser positionieren.

b) Steinicom erbringt die Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik und in einer Weise, wie sie von einem professionellen Anbieter von IT-Leistungen zur Optimierung von Webseiten erwartet werden kann.

4. Vergütung und Fälligkeit

a) Die beiden Vertragsparteien vereinbaren bei Auftragserteilung ein monatliches Budget, das für die Erledigung von Aufgaben durch steinicom oder für Leistungen von Drittanbietern (Google Ads, Paid Ads, Social Media Ads, Backlinks, etc.) verwendet wird. Dieses Budget wird gemäß eines definierten Stundensatzes in Form von Arbeitsstunden für die Webseite des Vertragspartners genutzt.

b) Soweit das Budget in einem Monat nicht verbraucht wird, wird der nicht verbrauchte Betrag in den Folgemonat (in Form von Arbeitsstunden siehe a)) übertragen.

c) Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform unter Einhaltung der vereinbarten Ankündigungsfristen mitzuteilen.

5. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung

a) Einmalzahlung werden nach dem im Angebot hinterlegten Zahlungsmodalitäten in Rechnung gestellt. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind jeweils zur Rechnung der jeweiligen Periode fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Übermittlung der Rechnung zu zahlen. Der Kunde kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist dem Konto von steinicom gutgeschrieben oder die Lastschriftzahlung widerrufen wird.

b) Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann steinicom die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht steinicom in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB sowie auf Schadenersatz bleiben unberührt.

c) Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist steinicom berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu Kündigungen und Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 50% der bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Kündigungsfrist noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

d) Steinicom ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung durch steinicom nicht nachkommt.

e) Die Rechtsfolgen gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschrift erhebt.

f) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

g) Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.

h) Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese durch steinicom als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit steinicom durch den Kunden an Dritte erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung von steinicom. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von steinicom.

6. Vertragslaufzeit, Verlängerung der Vertragslaufzeit und Kündigung

a) Die mit steinicom vereinbarten Dienstverträge werden grundsätzlich auf die Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen und haben eine Kündigungsfrist von drei Monat zum Laufzeitende, sofern nicht mit dem Kunden eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

b) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um den Zeitraum dieser Mindestvertragslaufzeit, soweit das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung der unter § 6 a) genannten ordentlichen Frist gekündigt wurde.

c) Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (§ 126a BGB) erfolgen.

d) Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu.

7. Erfüllung, Erfüllungsort, Abnahmefiktion

a) Es steht im Ermessen steinicoms, zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen.

b) Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von steinicom liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist steinicom für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden. Der Leistungsanspruch verfällt nicht, dieser wird im Folgemonat (bzw. nach der höheren Gewalt) nachgeleistet bzw. von einer von steinicom zu benennenden Drittpartei Übernommen.

c) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann steinicom aufgrund dessen seinen davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist steinicom für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit, ohne seinen Vergütungsanspruch zu verlieren.

d) Sofern der Kunde steinicom beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Steinicom kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge abschließen.

e) Die Parteien vereinbaren, dass der Erfüllungsort für die Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis am steinicom Geschäftssitz liegt.

f) Soweit es sich bei der von steinicom erbrachten Leistung um eine werkvertragliche Leistung handelt, gilt die Leistung von steinicom als abgenommen (Abnahmefiktion), wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Erledigung der Teilaufgabe keinerlei Erklärung abgegeben oder aber die Abnahme ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

8. Haftung

a) Steinicom haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von steinicom, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.

b) Für sonstige Schäden haftet steinicom für sich, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht unter Abs. 1 fallen.

c) In dem Umfang, in der steinicom eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Garantie.

d) Steinicom haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von steinicom, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Kardinalspflichten sind solche vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Steinicom haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

e) Eine weitergehende Haftung von steinicom ist mit Ausnahme der unter Abs. 1 genannten Ansprüche ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

f) Steinicom haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Schäden unter die Ansprüchen nach Abs. 1 fallen.

g) Soweit die Haftung von steinicom ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

h) Steinicom haftet ebenfalls nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig durch steinicom verschuldet worden sind und / oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.

i) Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahre beginnend mit ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den Anspruch begründenden Umständen ein. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten steinicoms oder dessen Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadenersatzansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden.

9. Leistungsstörungen

a) Erbringt steinicom die geschuldeten Leistungen nicht fristgerecht, unvollständig, fehlerhaft oder in sonstiger Weise nicht vertragsgemäß, ist steinicom nach einer entsprechenden Aufforderung und angemessener Fristsetzung des Kunden verpflichtet, die Leistungen auf eigene Kosten vertragsgemäß zu erbringen.

b) Für den Fall, dass steinicom der Aufforderung nicht binnen der vom Kunden gesetzten Nachfrist nachkommt, ist der Kunden berechtigt, die Vergütung in dem Verhältnis zu reduzieren, in dem die geschuldete Leistung zu den tatsächlich geschuldeten Leistungen steht oder die Leistungen auf Kosten steinicoms selbst durchführen oder von einem Dritten erbringen zu lassen. Weitergehende Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

a) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch steinicom ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde stellt steinicom die zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen kostenfrei zur Verfügung. Bestehen die Leistungen steinicoms in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunden die notwendige Mitwirkung leisten.

b) Kommt der Kunden seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch steinicom nicht binnen angemessener Frist nach, ist steinicom für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

11. Rechtliche Vorgaben

a) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Kunden, trägt ausschließlich der Kunde. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt gleichfalls weiterhin ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Vorstehendes gilt nicht, soweit steinicom die redaktionellen Inhalte erstellt.

b) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien-, presserechtliche und wettbewerbsrechtliche sowie die marken- und urheberrechtliche Verantwortung für die von steinicom vorgeschlagenen Maßnahmen und für die Inhalte seiner Beratung, einschließlich der Beratung zu Suchbegriffen, die innerhalb der Webseite des Kunden verwendet werden, sowie für die entsprechenden Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung, trägt ausschließlich steinicom.

c) Der Kunden stellt sicher, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber- und Leistungsschutz, Marken- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf steinicom übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

d) Soweit steinicom im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, stellt er sicher, dass dies im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren deutschen bzw. europäischen Datenschutzrechts geschieht. Die Einzelheiten richten sich nach der jeweils gesondert abzuschließenden Vereinbarung über Auftragsverarbeitung. Insoweit als steinicom zur Erfüllung seiner vertraglichen Aufgaben Unterauftragnehmer heranzieht, stellt er sicher, dass seinen Unterauftragnehmer die Pflichten gemäß dieser Vereinbarung sowie der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung entsprechend aufgegeben und von ihnen eingehalten werden.

12. Nutzungsrechte; Verletzung von Rechten Dritter

a) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Website des Kunden sowie an deren Inhalten verbleiben beim Kunden. Der Kunden räumt steinicom jedoch für die Dauer des Vertrags sowie territorial und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang die für die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein, insbesondere an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und an gewerblichen Schutzrechten. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung. Das Recht ist nicht übertragbar, enthält aber das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte unterzulizensieren sowie den Suchmaschinenbetreibern die zum Suchmaschinenmarketing im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen eine weitergehende Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte erfordern, als in diesem Absatz vorgesehen, wird steinicom den Kunden hierüber vorab informieren und die Parteien werden sich hierzu gesondert abstimmen.

b) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den von steinicom und/oder von Dritten im Auftrag steinicoms erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei steinicom. Steinicom räumt dem Kunden an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Suchmaschinenoptimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.

c) Machen Dritte gegen steinicom Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und / oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Kunden steinicom von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere steinicom von den Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verletzung auf einem Verstoß steinicoms gegen seine vertraglichen Pflichten beruht, und / oder wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, steinicom im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden gegen steinicom geltend machen.

13. Geheimhaltung, Betriebsgeheimnisse

a) Steinicom wird über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen als vertraulich bezeichneten oder anderweitig erkennbar vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit dem Betrieb und / oder den Produkten des Kunden während der Vertragslaufzeit und für die Dauer von mindestens drei (3) Jahren nach Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen bewahren. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte oder eine Nutzung zu einem anderen Zweck als im Zusammenhang mit dem Vertrag ist dem steinicom nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden sowie nach vorheriger schriftlicher Verpflichtung des Dritten zur Vertraulichkeit entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages gestattet. Bei Zweifeln über die Vertraulichkeit einer Information wird steinicom vor jeder Weitergabe an Dritte den Kunden nach dessen verbindlicher Einschätzung fragen.

b) Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen,

  1. die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass steinicom dabei gegen Pflichten verstoßen hat;
  2. die steinicom von Dritten, die zur Offenlegung befugt sind, bekannt gegeben wurden;
  3. die steinicom schon vor Offenbarung durch den Kunden bekannt waren oder
  4. die steinicom aufgrund einer Verpflichtung durch Gesetz oder Verordnung offenlegen muss, vorausgesetzt steinicom informiert den Kunden über eine solche Verpflichtung unverzüglich und so rechtzeitig vor der Offenlegung, dass der Kunden das Bestehen einer solchen Verpflichtung überprüfen und die ggf. notwendigen Maßnahmen zur Wahrung seiner Vertraulichkeitsinteressen ergreifen kann.

14. Datenschutz

Steinicom verpflichtet sich zur Wahrung des Datenschutzes im Sinne der geltenden gesetzlichen Regelungen. Er ist befugt, ihm anvertraute Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrages selbst oder durch Dritte, derer er sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seiner Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis die unter https://www.steinicom.de/datenschutz/ abrufbaren Hinweise und Regelungen des steinicom zum Datenschutz.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

a) Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleiter, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der ausschließliche Gerichtsstand der Geschäftssitz steinicoms.

b) Steinicom behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter https://www.steinicom.de/agb/ abrufbar und werden in den Geschäftsräumen des steinicoms ausgehängt. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigt steinicom bei bestehenden Vertragsverhältnissen mit einer Frist von 2 Monaten zuvor an. Sollte der Kunde nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Fall des Widerspruchs gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bisherigen Form weiter.

c) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.